Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI – Persönlich, kompetent und zuverlässig
Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder Freunden versorgt werden, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Diese Beratungsbesuche sollen die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen und pflegende Angehörige nachhaltig unterstützen.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause
Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater besuchen Sie direkt in Ihrer häuslichen Umgebung – individuell, vertraulich und mit dem Ziel, Ihre persönliche Pflegesituation zu stärken.
Dabei geben wir Ihnen:
- Fachliche Tipps zur Pflege und Betreuung
- Unterstützung beim richtigen Umgang mit Hilfsmitteln
- Empfehlungen zu Wohnraumanpassung und Alltagserleichterung
- Hinweise zu weiterführenden Leistungen und Entlastungsangeboten
- Auf Wunsch: Vermittlung an andere Dienste oder Institutionen
Wir arbeiten dabei neutral, diskret und immer im Sinne Ihrer Lebensqualität.
Wie oft muss eine Pflegeberatung erfolgen?
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad - Beratungspflicht
Pflegegrad 2 & 3 - alle 6 Monate
Pflegegrad 4 & 5 - alle 3 Monate
Tipp: Auch wenn Sie keine Verpflichtung zur Beratung haben (z.B. bei Pflegegrad 1), können Sie eine freiwillige Beratung in Anspruch nehmen – die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.
Beratung vereinbaren
Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren oder haben Fragen zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?
Dann kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter: